Okt
28

Welche Rechte gelten bezüglich der Fotografien von Menschen?

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Prinzipiell darf jeder Mensch selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und was mit diesen Bildern geschieht. Das macht es insbesondere für Künstler schwierig, Bilder entsprechend zu veröffentlichen.

Das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie, kurz KunstUrhG bringt etwas Licht ins Dunkel. Danach muss immer die Einwilligung des sich auf dem Foto befindlichen Menschen eingeholt werden, wenn dieser aufgrund seiner äußeren Erscheinung zu erkennen ist. Dies bezieht sich nicht nur auf das Gesicht, sondern auch auf spezielle körperliche Merkmale oder seiner Körperhaltung. Ebenso lassen sich Rückschlüsse auf die Person ziehen, wenn es zu dem Foto eine entsprechende Beschreibung gibt. Daher sollten Fotografen immer eine sogenannte Model-Release, die Einwilligung des Fotografierten, einholen. Nach der deutschen Rechtsprechung ist er nämlich in der Pflicht sich darüber zu informieren, ob die abgebildete Person auch wirklich mit der Fotografie einverstanden ist.

Ausnahmen – Fotos von Personen, die auch ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen:

Geht das Foto aus der Zeitgeschichte einher, darf dieses auch ohne Einwilligung der darauf befindlichen Personen veröffentlicht werden. Ebenso dürfen Fotos von Versammlungen und Aufzügen veröffentlicht werden, ohne, dass die sich darauf befindenden Personen zustimmen müssen. Ist das Hauptmotiv des Fotos auch ohne die darauf abgebildeten Menschen erkennbar, das heißt, sind die Personen nur Beiwerk, dann müssen diese ebenfalls keine Einwilligung zur Veröffentlichung geben.
Fotografien von Menschen, liegen im rechtlichen Zwielicht, da jeder Mensch über die Abbildung seiner Person selbst bestimmen kann. Die Ausnahmen sind daher eher relativ zu sehen und im Zweifel ist es für den Fotografen immer besser, wenn er sich die Einwilligung der abgelichteten Personen besorgt.

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