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02

Wie kann ich mein Geld vor Hartz IV retten?

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Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellt, der muss sein Vermögen offenlegen. Vermögen kann in allen möglichen Dingen gebunden sein: Aktien, Lebensversicherungen, Schmuck, Gemälde und so weiter.

Bis auf einen Freibetrag von 150 Euro je Lebensjahr (maximal 9.750 Euro bei 65 Lebensjahren) müssen Vermögenswerte verbraucht – man sagt auch verzehrt oder verwertet – werden, bevor man ALG II beziehen kann. Bei Maßnahmen zur Altersvorsorge, bei denen ein Zugriff auf das darin gebundene Vermögen vor dem Eintritt ins Rentenalter nicht möglich ist, erhöht sich der Freibetrag auf 250 Euro je Lebensjahr, maximal 16.250 Euro.

Es gibt jedoch eine Ausnahme. Sofern der Verzehr des Vermögenswertes nicht zumutbar ist, muss der Gegenstand nicht zu Geld gemacht werden. So ist eine Immobilie vor dem Verkauf und eine Versicherung vor der Kündigung sicher, sofern mit der Veräußerung ein Verlust von mehr als 10 Prozent des Zeitwerts einherginge.

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